Nach Ansicht der AfD-Fraktion muss dem rechtstreuen Bürger die Möglichkeit zur wirksamen Ausübung seines Notwehr- und Nothilferechts ohne Selbstgefährdung gegeben werden. Die relativ kleine Menge von Reizstoffen in der Kartusche in Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen entfaltet in Notwehr- oder Nothilfelagen nicht die erforderliche Neutralisierungswirkung und wirkt nur auf kurze Distanz. Daher wird beantragt, Besitzern eines „Kleinen Waffenscheins“ außerdem zu erlauben, Waffen zum Verschießen von Markierungs-, Reizstoff- und Gummigeschossen (sog. Real Action Marker Waffen) mit einer Geschossenergie bis zu 7,5 Joule nicht nur zu erwerben und zu besitzen, sondern auch außerhalb befriedeten Besitztums legal zu führen.
LT-Drs. 7/3961