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Fahrverbote, Grenzwerte – Zweifel an der Methodik der Schadstoffmessung

Von der AfD-Fraktion wird die Festlegung des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm als willkürlich und unwissenschaftlich betrachtet. Es mangelt nach wie vor an eindeutigen Beweisen hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen Stickstoffdioxid und Atemwegserkrankungen oder Diabetes. Die Landesregierung soll sich daher auf Bundesebene gegen Fahrverbote und für eine Anhebung des Grenzwertes für Außenluft auf 100 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter einsetzen.

LT-Drs. 7/3965