Kohl: Kriminalpräventive Maßnahmen gegen Gesetzeshüter sind unangemessen und unanständig!
Bei der mündlichen Verhandlung der Normenkontrollklage der AfD-Fraktion gegen die individuelle numerische Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung in ihrer Begründung des Gesetzes erneut darauf verwiesen, dass Polizeibeamte durch diese Maßnahme von der Begehung von Straftaten abgehalten werden sollen. Die AfD-Fraktion hatte am 17. September 2018 Klage beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau eingereicht.
Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Die Rechtfertigung der Landesregierung ist eine Misstrauenserklärung gegenüber der Polizei. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass sie für die sicherheitspolitische Misere im Land tagtäglich den Kopf hinhalten muss und dafür immer weniger Wertschätzung erhält. Nun werden die eigentlichen Gesetzeshüter seitens der schwarz-rot-grünen Regierung auch noch als potentielle Straftäter dargestellt und in eine Schublade mit Kriminellen gesteckt. Dass im Jahr 2018 kein Polizist wegen Körperverletzung verurteilt wurde und knapp 90 Prozent dieser Verfahren eingestellt worden sind, scheint die Landesregierung nicht von ihrem Generalverdacht abzubringen. Ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Innenminister und seinen Beamten kann angesichts derartig infamer Verdächtigungen nicht existieren.“