Die im Laufe der 1960er Jahre angestoßene Diskussion um Mitbestimmung und Teilhabe an den deutschen Universitäten führte zur Schaffung von Hochschulgesetzen, in denen die Partizipation von Studenten und sonstigen nichtprofessoralen Hochschulmitgliedern festgeschrieben wurde. Das daraus folgende Resultat ist ein schwerfälliger Verwaltungsapparat, welcher den akademischen Betrieb stört und seine Mitglieder bei der Ausübung ihrer wissenschaftlichen Kernaufgaben behindert. Der AfD-Antrag verfolgt den Zweck, die Organe der akademischen Selbstverwaltung zu entschlacken und die Rolle des fachwissenschaftlichen Personals zu stärken.
LT-Drs. 7/3844