In Drs. 7/4078 konnten 13 Fragen von der Landesregierung aus „Zeitmangel“ nicht beantwortet werden (65,0 % des Fragenumfanges), da Informationen aus dem Bundesministerium nicht rechtzeitig zur Verfügung standen. Ein Verlängerungsantrag zur Beantwortung der Fragen (§ 44 Abs. 2 Geschäftsordnung des Landtages) wurde aber seitens der Landesregierung nicht gestellt. Folglich wird der Landesregierung hiermit noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, die entsprechenden Fragen voll-ständig zu beantworten. Zudem müssten nun auch die Antworten des Bundesministeriums vorliegen, da ausreichend Zeit für die Beantwortung vergangen ist. Außerdem ergeben sich Nachfragen, denn es ist erstaunlich, dass der Landesregierung weniger Informationen zur Verfügung stehen, als den Medien und das zitierte Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (Streitkräfteaufenthaltsgesetz – SkAufG) vom 20. Juli 1995, nur bei einer Frage angewendet wird.
Kleine Anfrage von Hannes Loth und Andreas Gehlmann ohne Antwort der Landesregierung als pdf-Version:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/dkl_anfr/k2454akl.pdf