Tobias Rausch: EU-Recht nicht über nationales Recht stellen!
Am heutigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung über die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut verkündet. Dem Urteil nach ist die Maut auf deutschen Autobahnen nicht mit EU-Recht vereinbar, da ihre wirtschaftliche Last fast ausschließlich von Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen getragen werde und daher diskriminierend sei. Österreich, welches selbst im eigenen Land eine Maut erhebt, hatte gegen die Pläne der Bundesregierung geklagt, weil deutsche Autofahrer – im Gegensatz zu Fahrzeughaltern aus anderen EU-Mitgliedsländern – für ihre Mautabgabe von der Kfz-Steuer entlastet werden sollten.
Tobias Rausch, Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Das Scheitern der Pkw-Maut ist angesichts ihres zweifelhaften Nutzens kein großer Verlust, allerdings ist die wiederholte Einmischung der EU und ihrer Institutionen in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten völlig inakzeptabel. Der Umstand, dass EU-Recht über nationales Recht gestellt wird, widerspricht der Leitidee souveräner Nationalstaaten. Das Machtdiktat des undemokratischen EU-Molochs gehört endlich in die Schranken gewiesen und auf eine reine Förderfunktion für den gemeinsamen Binnenmarkt zurückgestutzt.“