Schmidt: Weder sind die Kosten zu rechtfertigen, noch der Verwaltungsaufwand um ein drittes Geschlecht einzuführen.
Mit der Einführung des sogenannten „dritten Geschlechts“ am 1. Januar 2019, kann im Geburts- und im Personenstandregister neben den biologischen Geschlechtern männlich und weiblich, auch die Bezeichnung „divers“ eingetragen werden.
Eine kleine Anfrage (Drucksache 7/4582) des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt ergab, dass bisher zwei Sachsen-Anhalter sich als „divers“ einordnen ließen.
Der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jan Wenzel Schmidt erklärte dazu: „Wenn zwei Mitbürger von 2,21 Millionen diese neue Möglichkeit der Geschlechtseinordnung nutzen, wissen wir doch, dass es sich um eine Nische in der Minderheitenpolitik handelt und letztlich damit niemanden geholfen ist. Weder sind die Kosten zu rechtfertigen, noch der Verwaltungsaufwand um ein drittes Geschlecht einzuführen. Wenn die Kollegen von CDU, SPD, Grüne und Linke genauso ehrgeizig bei der Erhaltung von Schulen, dem Ausbau des Breitbandinternets oder der medizinischen Versorgung wären, dann wäre Sachsen-Anhalt kein Schlusslicht im Ländervergleich.“
Die AfD Fraktion wird sich auch weiterhin gegen den neumodernen Geschlechterwahn stellen und das traditionelle Geschlechterbild von männlich und weiblich stützen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Anzahl „diverser“ Menschen in Sachsen-Anhalt“ ( Drucksache 7/4582) können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4582aak.pdf