Das Verwaltungsgericht Halle hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass eine muslimische Grundschülerin vor dem Schwimmunterricht selbst dann im Badeanzug duschen darf, wenn sie damit gegen die Haus- und Badeordnung der jeweiligen Schwimmhalle verstößt. Aus Sicht der Schülerin ist es nicht mit ihren Glaubensgrundsätzen vereinbar, sich unbekleidet vor Personen zu zeigen, die nicht zur Familie gehören. Das Gericht leitet seine Entscheidung aus Artikel 4 des Grundgesetzes ab, welcher die Freiheit des Glaubens schützt und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Solche Urteile, derer es in unserer Zeit leider mehrere gibt, vermitteln Migranten die Botschaft, dass sie sich hier bei uns nicht anpassen müssen. Deutschland richtet sich nach ihren Gewohnheiten. Wir, die Gastgeber, verändern uns nach ihrem Geschmack und machen es den Neuankömmlingen passend. Das ist genau das falsche Signal. Migranten bräuchten eine klare Ansage, dass sie es sind, die sich anzupassen haben, wenn sie hier leben wollen. Unser Land – unsere Regeln!
Wer ein fremdes Land bereist oder sich dort langfristig niederlassen will, muss bereits im Vorfeld wissen, worauf er sich einlässt. Dies gilt ebenso für deutsche Urlauberinnen, die sich an den Badestränden der islamischen Welt nicht oberkörperfrei zeigen dürfen, wie für muslimische Migranten, die sich an die in Deutschland herrschenden Sitten zu halten haben. Hierzu gehört auch, die Hygienevorschriften und Badeordnungen unserer Schwimmhallen zu respektieren. Gerade an Schulen, welche die Aufgabe haben, unsere Kinder zu erziehen und ihnen die Werte unserer Kultur näher zu bringen, müssen wir auf die Einhaltung unserer Grundsätze pochen. Die AfD-Fraktion fordert daher: Keine Extrawürste für muslimische Schüler! Wer das Leben in unserem Land für unerträglich hält, dem steht es frei, unser Land zu verlassen.“