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Skandalöser Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: Uniformierte Polizisten besuchten während der Dienstzeit „Grünen Polizeikongress“

Am 21. August 2019 fand in Magdeburg ein von der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veranstalteter „Grüner Polizeikongress“ statt. Im Vorfeld wurde den Bediensteten in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes ein Flyer zur Kenntnis gegeben, der auf diesen Kongress aufmerksam machte. Zudem erhielten die Mitarbeiter per E-Mail eine Veranstaltungserinnerung. Ausgangspunkt dieser Maßnahmen war die grüne Landtagsfraktion, welche am Ministerium für Inneres und Sport vorbei, die Veranstaltungshinweise direkt an die Behördenleitungen versendete. Aus internen Kreisen hieß es heute zudem, dass ein ausgewählter Personenkreis von Polizeibeamten in Uniform und unter Nutzung von Dienstfahrzeugen den Grünen-Kongress besucht haben soll und dies sogar als Arbeitszeit deklariert wurde.

 

Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl:

„Dass die Landesregierung bereits in der Flyer-Bewerbung keine parteipolitische Werbung sieht macht mich fassungslos. Ich möchte die Landesregierung an die Grundlagen des Berufsbeamtentums erinnern: Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie sind verpflichtet, ihren Dienst neutral und unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu verrichten. Um dies sicherzustellen, ist Parteiwerbung in den Behörden, auch der Landesverwaltung, verboten. Es ist die Pflicht des Dienstherrn, politische Werbung in den Dienststellen zu untersagen. Das gebietet das staatliche Neutralitätsgebot. Hier hat Innenminister Stahlknecht komplett versagt. Er hätte die politische Werbung in seinem Geschäftsbereich unterbinden müssen. Man fragt sich, ob Minister Stahlknecht noch Herr im eigenen Hause ist oder schon die Staffelübergabe für das Jahr 2021 an die Grünen vorbereitet wird. Wir werden rechtlich prüfen lassen, inwieweit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen wurde und auch parlamentarisch eine Aufklärung der Vorgänge anstreben.“

 

Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion, ergänzte:

„Noch in meiner aktiven Dienstzeit war es strikt untersagt, politische Veranstaltungen von Parteien in Polizeiuniform zu besuchen. Bei Zuwiderhandlung drohten harte dienstrechtliche Strafmaßnahmen. Unter Innenminister Stahlknecht wird das rechtsstaatliche Grundprinzip der Neutralitätspflicht nun völlig untergraben. Eine derartige Vermengung von Politik und Polizei weckt Erinnerungen an die Zeit der SED-Herrschaft. Mit Minister Stahlknecht sind wir offenbar wieder auf dem Weg in eine tiefrote Vergangenheit.“

 

Anbei finden Sie die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Parteiwerbung in den Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung“ des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl.

KA-Hagen-Kohl-Parteiwerbung-in-Behörden