Immer wieder kommt es vor, dass Asylbewerber straffällig und verurteilt werden. Bei Sachbeschädigungen und Vermögensdelikten werden dabei zumeist Geldstrafen verhängt. Neben dem Aufbringen der Geldstrafe für den Fiskus stellt sich dabei auch die Frage nach dem Schadensersatz für die Geschädigten. Kann der Verursacher für den Schaden nicht aufkommen, besteht weder für den Staat, noch die Kommunen eine subsidiäre Einstandspflicht.
Dazu die Kleine Anfrage von Lydia Funke mit Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4303aak.pdf