Verfügungsmittel sind für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen bestimmt. Die Ausgaben müssen in einem Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben und Verpflichtungen des Verfügungsberechtigten und seiner Verwaltung stehen.
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/dkl_anfr/k3426akl.pdf