Als zentraler Plan zum Neu- und Ausbau überregionaler Verkehrswege ist der in 2016 rechtskräftige Bundesverkehrswegeplan 2030 das wichtigste Steuerungsinstrument der Verkehrsinfrastrukturpolitik der Bundesregierung. Er soll bis 2030 gelten. Er wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Durch welchen Etat/welche Mittel werden die Verkehrsprojekte des BVWP im Allgemeinen finanziert? Wann oder in welcher Form müssen sich an den Verkehrsprojekten des BVWP die Länder und Landkreise finanziell beteiligen?
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5423aak.pdf