Im Gegensatz zu anderen Bundesländern mangelt es Sachsen-Anhalt an einer Abschleppzentrale zur schnellen und effizienten Räumung von Unfall-, Schadens- oder sonstiger Gefahrenstellen. Auf Antrag der AfD-Fraktion soll sich dies ändern und die Polizeibeamten des Landes durch einen Runderlass verpflichtet werden, ausschließlich einen Auftragsdienst zu beauftragen, der bei Unfällen oder anderen Schadensereignissen im Straßenverkehr den Einsatz von Abschlepp-, Pannen-, oder Nothilfediensten organisiert. Die Einhaltung von Qualitätskriterien bei der Auftragsdurchführung soll mithilfe eines Aufsichtsgremiums sichergestellt werden.