Die Antwort auf eine Kleine Anfrage (KA 7/2786) in der Drs. 7/4744 erfolgte am 15. August 2019. In der Antwort auf Frage 5 führt die Landesregierung aus, dass im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens keine Überprüfung der maximalen Personenzahl der Nutzer stattgefunden hat. Diese ist auf 45 Personen begrenzt. Der Unteren Bauaufsichtsbehörde sollen keine Tatsachen bekannt geworden sein, die Veranlassung zu einer solchen Überprüfung gegeben hätten. Anfang September informierte man die Bauaufsichtsbehörde schriftlich über die tatsächliche regelmäßige Nutzung des Gebäudes durch mehr als das Doppelte an Personen. Der Bauaufsichtsbehörde sind damit nunmehr Tatsachen bekannt geworden, die Veranlassung zu einer solchen Überprüfung geben.
Die Kleine Anfrage von Thomas Höse sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5351aak.pdf