Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen (TV) und Opfer. Für nichtdeutsche TV wird in der PKS der Aufenthaltsanlass mittels Katalogwerten erfasst. Die Erfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS. Eine Kennzeichnung von Personen mit Migrationshintergrund und von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt nicht und kann daher nicht beauskunftet werden.
Die Kleine Anfrage von Daniel Wald sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5336aak.pdf