Gehlmann: Kontrollversagen erfordert personelle Konsequenzen
Mit einer Kleinen Anfrage zu den Vergabeverstößen des Landessportbundes (LSB) Sachsen-Anhalt hat sich der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Gehlmann für eine weitere Aufklärung der vergaberechtlichen Fehleinschätzungen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) eingesetzt. Die vom Ministerium für Inneres und Sport angewiesene Tiefenprüfung durch das LVwA ergab nun, dass der LSB Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge seit 2015 weitgehend unbeachtet ließ, da dieser sich selbst als privater Auftraggeber einschätzte.
AfD-Abgeordneter Gehlmann sagte dazu: „Erst durch wiederholtes Nachfragen der AfD bei der Landesregierung, insbesondere beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport, konnten die Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf Seiten des LSB aufgedeckt werden. Die Selbsteinschätzung des LSB, er wäre ein privater Auftraggeber und müsste sich nicht an das Landesvergabegesetz binden, war schlichtweg falsch. Wer jährlich Millionensummen an Steuergeld vom Land bekommt, kann sich nicht als privater Auftraggeber darstellen.
Hier trägt auch das Landesverwaltungsamt eine erhebliche Mitschuld für die Vergabeverstöße. Durch die Untätigkeit des LVwA konnte der LSB über viele Jahre freihändig Verträge vergeben. Die Kontrollmechanismen haben vollkommen versagt. Die Missachtung der öffentlichen Ausschreibungen war jahrelang gängige Praxis und provoziert Spekulationen über den Hintergrund der Vorgänge.
Mittlerweile werden zwar die Bediensteten des LVwA, welche mit der Sportförderung betraut sind, durch gesonderte Fortbildungsveranstaltungen im Vergaberecht geschult. Nach dem kollektiven Kontrollversagen zu Lasten der Steuerzahler gilt es allerdings noch zu klären, inwieweit personelle Veränderungen bei allen Beteiligten erforderlich sind.“