Nachdem sich Bund und Länder im letzten Jahr zur Kostenübernahme der geplatzten „Flüchtlingsbürgschaften“ bereit erklärt haben, legte eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer die konkreten Forderungsausfälle offen, die daraufhin vom Steuerzahler getragen werden mussten. Insgesamt liegen die Kosten laut Bundesarbeitsministerium bei rund 21,7 Millionen Euro.
In den ostdeutschen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt der traurige Spitzenreiter mit Forderungsausfällen in Höhe von 570.049,48 Euro. Im deutlich bevölkerungsreicheren Sachsen belaufen sich die Kosten hingegen auf rund 226.700 Euro. Die Zahlungsausfälle für Mecklenburg-Vorpommern (196.157,51 Euro) und Thüringen (105.024,98 Euro) weisen ebenfalls auf eine geringere Zahl an „Flüchtlingsbürgen“ im Vergleich zu Sachsen-Anhalt hin.
Während der Massenzuwanderungswelle hatten tausende Privatpersonen Bürgschaften für Asylbewerber übernommen und sich zur Übernahme der Sozialleistungen verpflichtet, um weitere Migranten ins Land zu holen. In vielen Fällen konnten die „Flüchtlingsbürgen“ jedoch nicht für den Lebensunterhalt der Eingewanderten aufkommen.