Der AfD-Antrag fordert die Landesregierung dazu auf, sich von der Sicherheit personenbezogener Daten im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu überzeugen und so lange keine personenbezogenen Daten mehr an dieses zu übersenden, bis Datensicherheit beim BfV hergestellt ist. Ein vermeintliches Gutachten des BfV, welches als Grundlage für die rechtswidrige Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ diente, wurde der Öffentlichkeit durch unbekannte Personen über diverse Medien zur Verfügung gestellt. Diese Datensammlung enthielt auch Darstellungen zu Bürgern Sachsen-Anhalts und zu Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt. Damit sind Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz dem BfV zur Verfügung stellt, augenscheinlich bei diesem nicht in sicheren Händen, da es offenkundig möglich ist, dass unberechtigte Dritte Zugang zu Daten des BfV erhalten.