In der heute als Telefonkonferenz durchgeführten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung stimmten die AfD-Abgeordneten für eine Empfehlung an den Landtag einer Klage des Vorsitzenden der Linksfraktion, Thomas Lippmann, beizutreten. Lippmann moniert in seiner Verfassungsbeschwerde die nach seiner Auffassung unzureichende Beantwortung seiner „Kleinen Anfragen“ durch die Landesregierung. Die AfD-Fraktion beobachtet seit einiger Zeit ebenfalls eine zunehmend schematische und wenig konstruktive Beantwortung präzise formulierter Anfragen ihrer Abgeordneten.
„Dies im Wege einer Verfassungsbeschwerde zu klären ist vermutlich wirkungslos, aber trotzdem verdienstvoll. Die Linken sprechen einmal mehr eine Problematik an, bei der wir auch Verbesserungsbedarf sehen. Zur Durchsetzung unserer Kontrollrechte halten wir als Oppositionskräfte natürlich – wie immer – zusammen“, sagte dazu Mario Lehmann, der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion.
„Wir werden den Ausgang des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht trotzdem mit Spannung erwarten und eingehend analysieren“, so das AfD-Ausschussmitglied Thomas Höse. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl, ergänzte: „Dem Kollegen Lippmann gebührt ausdrücklicher Dank dafür, mit seiner Verfassungsbeschwerde den Finger in eine Wunde gelegt zu haben, die ein grundsätzliches Problem des Umgangs mit der parlamentarischen Opposition betrifft.“