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Standards im Bereich der forensisch-psychiatrischen Begutachtung von Sexualstraftätern

Aus dem Straf- oder Maßregelvollzug entlassene Straftäter sind häufig rückfallgefährdet und stellen daher ein gesellschaftliches Risiko dar. Deshalb sind neben der Führungsaufsicht auch Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Der Schutz der Bevölkerung erfordert die Minimierung des Risikos erneuter Straftaten durch rückfallgefährdete Sexualstraftäter. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu falschen Einschätzungen und Prognosen bei der Begutachtung von Sexualstraftätern. Es stellt sich hier die Frage nach der Qualifizierung forensisch-psychiatrischer Gutachter sowie derzeitiger Qualitätsstandards.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6041aak.pdf