Kohl: Grüne stellen Rechtsstaatsprinzip infrage – Paralleljustiz nicht mit der AfD!
Ausgehend vom Todesfall George Floyd in den USA wird auch in Deutschland aus dem linken politischen Spektrum eine öffentliche Debatte befeuert, ob überzogene Gewalt und Diskriminierung alltägliche Bestandteile des polizeilichen Handelns seien. In Berlin wurde sogar das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz beschlossen und damit per Gesetz die Beweislastumkehr zulasten der Polizisten eingeführt. Anlässlich eines Vorfalls in Weißenfels, bei dem von einem Polizisten mutmaßlich überzogene Gewalt angewendet wurde, kritisiert der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion Striegel, dass es seit dem Jahr 2017 bei 155 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt zu keiner Verurteilung kam. Daher fordert der Grünen-Politiker eine neue Beschwerdestelle, welche unabhängig von Innenministerium und Polizei agieren und ermitteln kann.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Der Vergleich zwischen der Polizeiarbeit in den USA und in Deutschland ist aufgrund des abweichenden historischen Hintergrundes und einer anderen gesamtgesellschaftlichen Problemlage untauglich. Der Ausbildungsstandard bei der deutschen Polizei gehört zu den besten weltweit. Angemessenes und diskriminierungsfreies Handeln sind integraler Bestandteil der Ausbildung. Sofern es wie im Fall in Weißenfels zu mutmaßlichen Überschreitungen kommt, sichern rechtsstaatliche Verfahren die Rechte der Betroffenen. Dass es seit dem Jahr 2017 zu keiner Verurteilung eines Polizeibeamten kam, ist schlichtweg der Beleg dafür, dass die Polizeibeamten im Land grundsätzlich angemessen und rechtssicher agieren sowie häufig zu Unrecht vom polizeilichen Gegenüber beschuldigt werden. Das teilweise abgrundtiefe Misstrauen von Politikern und Teilen der sogenannten Zivilgesellschaft gegenüber der deutschen Polizei ist folglich irrational. Die Einrichtung einer neuen Beschwerdestelle ist klar abzulehnen, da ohnehin die Staatsanwaltschaft Herrin im Strafverfahren ist und es keinen Beweis dafür gibt, dass die Polizei, wenn notwendig, nicht ordnungsgemäß in den eigenen Reihen ermittelt. Ein solcher Vorschlag würde am Ende nur Sinn machen, wenn Verfahren gegen Polizisten auch nur von einer ,Zivil-Staatsanwaltschaft‘ geführt und vor einem Sondergericht verhandelt würden, was das Rechtsstaatsprinzip verletzen und die Einführung einer Paralleljustiz zur Folge hätte. Beides lehnt die AfD kategorisch ab. Überdies ist die gründliche Arbeit der aktuellen Beschwerdestelle insbesondere in puncto Transparenz nicht zu beanstanden. Ob eine anderweitige organisatorische Anbindung innerhalb der Landesverwaltung das Beschwerdeaufkommen vergrößern würde, darf bezweifelt werden.“