Lieschke: Finanzhilfen des Landes durch Sonderprogramme ausweiten
Die Große Koalition hatte eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis September 2020 beschlossen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu schützen. Eine Verlängerung des Aussetzungszeitraums bis März 2021 wird derzeit diskutiert. Die Zahlen für Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr belegen jedoch trotzdem bereits, dass mehr Betriebe bei den Amtsgerichten Insolvenzanträge gestellt haben. Laut aktuellen Umfragen befinden sich zudem 25 Prozent der Einzelhändler in existenzieller Not.
Matthias Lieschke, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Wir fordern, dass das Land den Gewerbetreibenden weitere Unterstützung anbieten muss, welche durch die vielfach novellierten Corona-Regelungen in wirtschaftliche Schieflagen geraten sind. Gerade Ladengeschäfte, Gaststätten und Restaurants, sowie alles, was den Tourismus betrifft, benötigt finanzielle Entschädigung für den entgangenen Gewinn. Sollten die Umsatzausfälle nicht reguliert werden, dann nützt auch die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nichts. Nicht gestellte Insolvenzanträge führen im nächsten Jahr zu einer Antragsflut, welche durch die Gerichte nur über eine lange Zeit abgearbeitet werden können. Wir schieben die Probleme der Krise nur weiter. Folgen sind Kreditausfälle, nicht gezahlte Mieten und geplatzte Fahrzeugfinanzierungen. Die gegenwärtigen Hilfsprogramme besitzen erhebliche bürokratische Hürden, was bei der ,Corona-Soforthilfe‘ nicht der Fall war. Ergänzende Sonderprogramme sind dringend notwendig. Das aktuelle Vorgehen ist wirtschaftsfeindlich und nicht überschaubar. Ein Wirtschaftsverkehr mit gegenseitigem Vertrauen muss reorganisiert werden, der auch die Rückkehr zu den bisher üblichen Geschäftsmodellen zulässt, denn vielen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals. Der bisher entstandene wirtschaftliche Schaden kann durch weitere Untätigkeit schnell zum Totalschaden führen.“