Der Abrechner der Apotheken „AvP“ hat Insolvenz angemeldet. Laut Volksstimme-Bericht sieht der Landesapothekerverband daher mehr als 100 Apotheken in akuten Zahlungsnöten. Auch die 580 Apotheken in Sachsen-Anhalt sind von Zahlungsproblemen betroffen. Die existenzbedrohenden Ausfälle der Zahlungen bewegen sich zwischen 120.000 und 400.000 Euro.
Alexander Raue, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärte dazu: „Ursache ist, dass die gesetzliche Insolvenzantragspflicht durch die Corona-Krise neu geregelt ist. Mit der Lockerung des Insolvenzrechtes hat die Bundesregierung den Firmen Luft verschafft, Zahlungsunfähigkeit hinauszuzögern. Die AfD-Fraktion sieht diese Aussetzung sehr kritisch und kann auch die Verlängerung bis zum 31.12.2020 nicht befürworten. Diese Aussetzungsverlängerung der Insolvenzantragspflicht geht zu Lasten der Gläubiger, was die Existenzbedrohung der Apotheker heute untermauert. Eine Reform des Insolvenzrechtes ist dringend erforderlich und notwendig, denn wer soll unterscheiden, ob ein in Schieflage geratenes Unternehmen zahlungsunfähig, überschuldet oder pleite ist. Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden.“