Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten im Einvernehmen einen sogenannten Teil-Lockdown ab dem 2. November 2020 beschlossen.
Vom wirtschaftspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Alexander Raue, wird diese Entscheidung scharf kritisiert: „Wieder trifft man die Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe des Landes, ohne den Nachweis zu erbringen, dass die Betriebe einen relevanten, zuweisbaren Anteil am Infektionsgeschehen haben. Diese unverhältnismäßige Entscheidung ist unverzüglich zu revidieren.
Die Bundes- und Landesentscheidungen mit verordneten Betriebsschließungen haben das Gast- und Beherbergungsgewerbe in die größte Krise seiner Geschichte getrieben. Viele Unternehmer stehen vor den Scherben ihres teils jahrzehntelangen, aufopferungsvollen Engagements. Der erste coronabedingte Lockdown hat bei den Veranstaltern und im Hotel- und Gastgewerbe zu einem Umsatzverlust von teils 90 Prozent geführt. Kaum eine andere Branche ist so stark betroffen. Mit dem neuerlich angeordneten Lockdown ab dem 2. November 2020 wird das Gastgewerbe zum Bauernopfer der Pandemiepolitik gemacht. Viele Kleinunternehmer werden ihre Hotel- oder Restaurantbetriebe aufgeben oder notverkaufen müssen. Das Lebenswerk wird zerstört.
Alle Mühen um eine Wiederbelebung des Geschäftes, unter Einhaltung von qualifizierten und wirksamen Hygienekonzepten, werden somit konterkariert und die Beschäftigten in die Armutsfalle getrieben. Denn Grundsicherung und Kurzarbeitergeld können einen Vollerwerb nicht ersetzen. Die Weigerung von Land und Bund, ein spezielles, ausreichend dimensioniertes Hilfspaket auch für Klein- und Solo-Selbstständige zu schnüren, welches Krankenversicherung, Wohn- und Lebenshaltungskosten in angemessener Weise berücksichtigt, ist unverständlich und muss aufgegeben werden.
Eine Neuauflage der Corona-Soforthilfe für Unternehmen ist zudem notwendig, sollten die Beschlüsse unverändert durchgesetzt werden.“