Seit dem 17.März 2020 besteht aufgrund eines Übereinkommens der EU-Staats-und Regierungschefs ein dreißigtägiges Einreiseverbot für Personen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich beziehungsweise der EuropäischenFreihandelsassoziation(EFTA) angehören. In einer Mitteilung der EU-Kommission vom 16.März 2020 sind Ausnahmen von diesem Einreiseverbot definiert1. Danach betrifft eine Ausnahme Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Somit sind sowohl Einreisen im Rahmen eines Asylverfahrens als auch sogenannter „Resettlement-Programme“ des UNHCR und der EU-Kommission weiterhin möglich.In einem Facebook-Beitrag des Oberbürgermeisters der Stadt Quedlinburg, Herrn Frank Ruch(CDU), wird der vorsorgliche Ausbau einer landeseigenen Liegenschaft in Quedlinburg zu einem „Corona-Quarantäne-Zentrum“ in Aussicht gestellt2. Damit soll die Isolation von erkrankten Migranten in der ZASt Halberstadt gewährleistet werden.
Die Kleine Anfrage von Mario Lehmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6102aak.pdf