In der vergangenen Sitzung des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum Attentat von Halle wurde u. a. der seit 2015 tätige Abteilungsleiter des Staatsschutzes im Landeskriminalamt (LKA) angehört. In seiner Vernehmung gab der Staatsschutzchef an, dass er nie zu einer aktuellen Gefährdungsanalyse für jüdische Einrichtungen angewiesen wurde. Nach einem Erlass von 2002 kann der Staatsschutz Analysen zur Gefährdung von Personen oder Objekten nur vornehmen, wenn er dazu durch den Innenminister bzw. das Innenministerium beauftragt wird.
Mario Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im 19. PUA, sagte dazu:
„Tatsache ist, dass der Innenminister es versäumt hat, trotz zunehmendem Antisemitismus und der steigenden Bedrohung für die jüdischen Gemeinden im Lande, eine Gefährdungsanalyse vornehmen zu lassen. Die Fachleute des Landeskriminalamtes hätten mit Sicherheit bereits die technische Sicherheit der Synagogen bemängelt und auf dringend notwendige Abhilfe gedrungen. Auch hätten Polizisten während Jom Kippur den Objektschutz mit einer mobilen Polizeiwache gewährleisten können, wenn die veränderte Sicherheitslage im Innenministerium nicht nur tatenlos zur Kenntnis genommen worden wäre.“