Im Rahmen der Zeugenvernehmungen des 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es dem Zeugen erlaubt, einen geeigneten Rechtsbeistand zur Vernehmung mitzunehmen. Mehrere Mitarbeiter der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt sowie die selbstständigen Bezirksleiter wurden durch dieselben Anwälte betreut.
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6586aak.pdf