Asylbegehrende, die in der Erstaufnahmeeinrichtung Halberstadt und seinen Außenstellen untergebracht sind, erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) eine ärztliche Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Die Verantwortung für die Erstuntersuchung liegt bei der jeweils zuständigen Behörde des Landkreises Harz. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt oder die von ihm beauftragte Stelle, bestimmen den Umfang der Untersuchung sowie die Zuständigkeit, welche Einrichtung beziehungsweise welcher Arzt die Untersuchung durchführen soll.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6690aak.pdf