Ist eine dringende Gefahr für das Kindeswohl gegeben, können Jugendamt oder Polizei das Kind der Familie nehmen. Eine Bereitschaftspflegefamilie betreut und versorgt sehr intensiv Kinder, die aus Not- und Krisensituationen einen vorübergehend aber befristeten Aufenthalt erhalten müssen. Die kurzfristigen Unterbringungen bilden mittlerweile jedoch die Ausnahme, ebenso wie die Belegung der Bereitschaftspflegefamilie mit nur einem Kind. Es gibt immer mehr Erfahrungsberichte, in denen die Verweildauer des Kindes in einer solchen Familie ein Jahr oder länger beträgt. Wie das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe mitteilt, stieg die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 um 17,6 Prozent.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6691aak.pdf