Zur Feststellung, ob eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 vorliegt, werden Abstriche aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum in Laboren auf eventuelles Erbgut des Erregers untersucht. Üblicherweise setzt man dafür eine molekularbiologische Methode, die sogenannten Realtime Reverse Transkriptase Polymerase Chain Reaktion (abgekürzt RT-PCR) ein. In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen besonders als Probenmaterial geeignet (Rachenabstriche beziehungsweise Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (bei-spielsweise dem Sputum) zur Untersuchung genutzt werden. Der Nachweis von SARS-CoV-2 im Stuhl kann unter Umständen auch noch längere Zeit nach Beginn der Symptome erfolgen, sagt aber allein nichts darüber aus, wie ansteckend ein Patient ist. Für die RT-PCR-Analyse stehen unterschiedliche Testsysteme von verschiedenen Firmen zur Verfügung, für die entsprechende Test-Kits benötigt werden. Weiterhin stehen auch kommerziell erhältliche Schnelltestsysteme zur Verfügung, über deren Methodik und Qualität keine Informationen zu erhalten waren.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund und Daniel Roi sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6732aak.pdf