Ein Schüler in einer Schule in Dessau-Roßlau wird von der Schule zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung genötigt. Er selbst hat ein vom Arzt ausgestelltes Attest, das ihn vom zwanghaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Die Schule aber erkennt nur Atteste vom Schulpsychologischen Dienst oder vom Gesundheitsamt an.
Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6825aak.pdf