Die Beantwortung der Fragen wurde für die Regelfälle des bundesdeutschen Kleingartenwesens vorgenommen. Auf Ausnahmeregelungen in Einzelpachtverträgen kann nicht eingegangen werden, da dazu der Landesregierung weder Informationen vorliegen noch eine umfassende Darstellung der verschiedenen Fallgestaltungen möglich ist. Hinsichtlich der Einzelfallberatung sollten Betroffene möglichst einen entsprechenden Rechtsbeistand hinzuziehen.
Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6855aak.pdf