Um die Tageseinsatzbereitschaft in den Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, ist es wichtig, dass zum Beispiel Arbeitgeber aus der Wirtschaft ihre Angestellten im Einsatzfall freistellen und dafür einen finanziellen Ersatz erhalten. Aber auch Selbstständigen darf durch die Einsatztätigkeit im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr kein finanzieller Nachteil entstehen, zumal dieser gegebenenfalls dazu führen könnte, dass der Betroffene, nach Abwägung der finanziellen Auswirkungen, nicht am Einsatz teilnimmt. Die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) des Landes Sachsen-Anhalt sieht im § 14 vor, dass Selbstständigen, wenn sie die Höhe des Verdienstausfalls glaubhaft machen beziehungsweise nachweisen, ihr Verdienstausfall zu ersetzen ist. In der Drucksache 7/6635 wird durch die Landesregierung entsprechend darauf verwiesen, wie der Verdienstausfall nachzuweisen ist. Lediglich in Fällen, in denen der tatsächliche Verdienstausfall eines Selbstständigen nicht nachgewiesen beziehungsweise glaubhaft gemacht wird, kann eine Verdienstausfallpauschale bis zu 19 Euro gezahlt werden. Einige Kommunen haben in ihrer entsprechenden Satzung die Möglichkeit auf Erstattung des tatsächlichen Verdienstausfalls jedoch nicht explizit erwähnt und verweisen lediglich auf eine Verdienstausfallpauschale.
Die Kleine Anfrage von Daniel Roi sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6929aak.pdf