Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert freiwillig in ihre Heimat zurückkehrende Flüchtlinge im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“. Mit der bestandskräftigen Ablehnung des Asylantrages und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass die betroffenen Personen Deutschland wieder verlassen müssen. Die Betroffenen kommen jedoch regelmäßig ihrer Ausreisepflicht nicht (freiwillig) nach, dadurch muss eine Abschiebung durchgesetzt werden. Anderenfalls wird das Vertrauen in den Rechtsstaat und das deutsche Asylsystem erschüttert. Vor diesem Hintergrund wurden im Bund und in Sachsen-Anhalt die Maßnahmen zur Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer erheblich intensiviert.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6941aak.pdf