Viele Bürger Deutschlands sind durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bundes- und Landesregierungen in Kurzarbeit gekommen. Arbeitgeber, zu denen auch Behörden gehören, können ebenfalls für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit ansetzen.
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7003aak.pdf