Entsprechend Presseinformationen endete kürzlich eine Tarifrunde für den Öffentlichen Dienst. Der Bund, die kommunalen Arbeitgeber, der Beamtenbund und Vertreter von ver.di einigten sich auf eine Sonderzahlung. Im Tarifvertrag wurde die einma-lige Sonderzahlung für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst „als anerkennende Milderung zur Bewältigung der außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise definiert“.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7062aak.pdf