Nachdem in der Drucksache 7/6230 geklärt wurde, dass das Land Sachsen-Anhalt als Auftraggeber für die Analyse der Wolfs-DNA-Proben im Senckenberg-Institut Gelnhausen fungiert, wurden allerdings unter der Frage 1 die Teilfragen a und b zu-sammen beantwortet. Zu den Fragen 2, 4 und 5 erfolgen die Antworten der Landesregierung nicht vollständig. Es wird damit argumentiert, dass diese Informationen (teilweise) bzw. die Veröffent-lichung von per DNA identifizierten Einzelwölfen vollständig unter Datenschutzbestimmungen fallen würden bzw. datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen wären. In diesem Zusammenhang wird auf folgenden Aspekt verwiesen: „Um die Erfüllung der Antwortpflicht nach Art. 53 Abs. 1 und 2 LVerf unter Berufung auf den Datenschutz verfassungsgemäß verweigern zu können, muss die Landesregierung zunächst den rechtlichen Rahmen des Datenschutzrechts prüfen und dann ggf. eine fehlerfreie Abwägung durchführen“ (Landesverwaltungsgericht, 25.01.2016, LVG 6/15).
Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7144aak.pdf