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Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion im Februar-Plenum

Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 56. Sitzungsperiode des Landtages am 04. und 05. Februar 2021

Donnerstag, 04.02.2021

Antrag: Senkung der Grunderwerbsteuer als Mittel der Familienförderung (LT-Drs. 7/6957):

Seit der Föderalismusreform I besitzen die Länder die ausschließliche Kompetenz zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer. Um in Zeiten steigender Mieten besonders Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, wird die Landesregierung mit Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert, die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum von 5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken. Zusätzlich sollen Selbstnutzer von neu erworbenem Wohneigentum einmalig einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Erwachsenen und pro Kind 50.000 Euro auf den Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für ihre Grunderwerbsteuerlast erhalten.

 

Freitag, 05.02.2021

Antrag: Schluss mit dem Lockdown-Irrsinn (LT-Drs. 7/7164):

Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, sämtliche Corona-Verordnungen unverzüglich aufzuheben und Forderungen nach weiteren Verschärfungen eine Absage zu erteilen. Vergleiche mit anderen Ländern zeigen, dass Lockdowns keine Auswirkungen auf die Corona-Positivraten haben. Der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist rein politisch begründet und hat keinen wissenschaftlichen Hintergrund. Hinter dem Inzidenzwert steht einzig und allein das politische Paradigma der Kontaktnachverfolgung. Durch die einseitige Fokussierung auf wissenschaftlich nicht weiter gesicherte Inzidenzwerte gerät die Situation der Bürger, der Familien, der Schulkinder und der Unternehmer aus dem Blick, die schon viel zu lange unter den willkürlich angeordneten Pauschalmaßnahmen leiden.

 

Antrag: Wissenschaftsfreiheit schützen – Disziplinarrechtliches Vorgehen wegen rechtswidriger Berufung in Halle prüfen! (LT-Drs. 7/6959):

Im Streit um die Berufung einer Professur für Politikwissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg hat das Verwaltungsgericht Halle der Universität per einstweiliger Anordnung untersagt, die Stelle ohne erneutes Ausschreibungsverfahren zu besetzen. Aus dem öffentlichkeitswirksamen Berufungs- und Gerichtsverfahren war hervorgegangen, dass an der Universität Halle nach dem Prinzip der Günstlingswirtschaft und nicht nach dem geltenden Grundsatz der Bestenauslese vorgegangen wurde. Ein unterlegener Bewerber hatte geklagt und konnte dabei glaubhaft machen, dass die Auswahlentscheidung des Berufungsgremiums ihn in seinen Rechten verletzte. Der schwere Verstoß gegen wissenschaftliche Sitten, gegen den beamtenrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen die Freiheit der Wissenschaft muss nach Auffassung der AfD-Fraktion geahndet werden, weswegen Disziplinarverfahren gegen die entsprechenden Amtsträger gefordert werden.