Zu dem am 21. Januar 2021 durch ein Viertel der Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt (darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion) beantragten Normenkontrollverfahren bezüglich der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung findet am kommenden Dienstag, den 9. März 2021, die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt statt. Am gleichen Tag befasst sich das Landesverfassungsgericht mit einem Widerspruch der Antragsteller gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Beschluss des Landesverfassungsgerichts vom 2. Februar 2021), ebenfalls in mündlicher Verhandlung.
Dienstag, den 9. März 2021, 14:00 Uhr
Verfassungsstreitsache LVG 4/21 – mündliche Verhandlung (Hauptsacheverfahren)
Dienstag, den 9. März 2021, 15:00 Uhr
Verfassungsstreitsache LVG 4/21 – mündliche Verhandlung gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Großer Sitzungssaal des Justizzentrums Anhalt,
Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Anhalt
Zu den anstehenden Verhandlungen äußert sich Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, wie folgt: „Bereits in der Verhandlung zur 8. Eindämmungsverordnung haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Gericht teils nur vernichtende Kritik gegenüber der Landesregierung zu äußern hatte. Und da die Regierung auch bei ihrer 9. Verordnung vielfach die gleichen Fehler machte, gehe ich davon aus, dass sie sich nächsten Dienstag erneut ein blaues Auge holt. Ob die Landesregierung ihre Unfähigkeit, welche seit Monaten zu Lasten unserer Bürger und unserer Wirtschaft geht, dabei erneut mit ,handwerklichen Fehlern‘ oder ,Holprigkeiten‘ zu erklären versucht, bleibt abzuwarten. Wir jedenfalls setzen auf das Verfassungsgericht und denken, die besseren Argumente in der Hand zu haben.“