AfD-Fraktion erzielt Erfolg vor Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Am 26. März 2021 hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die Urteile in den von zweiundzwanzig Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt, darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, beantragten Normenkontrollverfahren gegen die Achte und Neunte Corona-Eindämmungsverordnung verkündet.
Im Verfahren über die Achte Corona-Eindämmungsverordnung hat das Landesverfassungsgericht (LVG 25/20) substantielle Teile der Beschränkungen betreffend Aufenthaltsverbote, private Zusammenkünfte und Feiern, Beherbergungsverbote, Busreisen und die Schließung gastronomischer Einrichtungen für verfassungswidrig erklärt. Die angegriffenen Normen waren überwiegend nicht vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt und verletzten die Betroffenen in ihren Grundrechten und das Rechtsstaatsprinzip. Insbesondere wendete sich das Gericht gegen die verhängten flächendeckenden Verbote und beanstandete die widersprüchlichen und unklaren Formulierungen.
Im Verfahren über die Neunte Corona-Eindämmungsverordnung (LVG 4/21) führte das Verfassungsgericht aus, dass die nachträgliche Änderung des IfSG zwar nun eine mit Ausnahmen zumindest weitgehend ausreichende gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass die Beschränkungsregelungen weiter nicht hinreichend klar und verständlich gefasst sind und nur nach Maßgabe einer vom Gericht angeordneten verfassungskonformen Auslegung anwendbar bleiben.
Nicht anwesend beim Verfassungsgericht war Frau Gesundheits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) oder ihre Staatssekretärin.
Zu den Urteilen erklärt Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
„Durch das Landesverfassungsgericht sehen wir die Kritik der AfD an der Lockdown-Politik bestätigt. Die Beschränkungen der Corona-Eindämmungsverordnungen sind nicht nur in wesentlichen Teilen wirkungslos, widersprüchlich, wirtschaftsfeindlich und unsozial, sie sind eben auch – wie jetzt festgestellt – verfassungswidrig. Die Regierung hat ohne ausreichende gesetzliche Grundlage und ohne hinreichend klare Regelungen die Grundrechte von Millionen von Menschen verletzt und in Kontaktverbot und Isolation gehalten, Branchen und Betriebe geschlossen. Die Verordnungen waren und sie sind handwerklich schlecht gemacht. Die Fachkritik des Verfassungsgerichts dazu war bereits in den mündlichen Verhandlungen im Februar und März deutlich geworden. Trotzdem hat die Landesregierung weiter an den Maßnahmen festgehalten und verwendet teils bis heute die beanstandeten Regelungen.
Der Bürger darf verlangen, dass sich der Rechtsstaat rechtstreu verhält, gerade bei Lockdown und Branchenschließungen. Doch darum scheren sich die Corona-Kungelrunden mit der Kanzlerin augenscheinlich wenig. Es ist schon bezeichnend, wenn sich Ministerin Grimm-Benne und ihre Hausspitze nicht einmal ihr eigenes Urteil anhören. Wir fordern als AfD-Fraktion umso mehr: Konsequent Risikogruppen schützen, Lockdown beenden und Rechtsstaat wiederherstellen. Die heutigen Ausführungen des Verfassungsgerichts können dazu beitragen. Ich wünsche mir zum Wohl der Bürger, dass sich die Landesregierung die Urteile wenigstens im Nachgang zu Herzen nimmt und zukünftig besser handelt. Die AfD hat durch das erfolgreiche Einschalten des Gerichts hoffentlich dazu beigetragen.“