Nachdem das Bildungsministerium vor Ostern eine Corona-Testpflicht für die Schulen in Sachsen-Anhalt ab dem 12. April verkündet hat, gesteht Bildungsminister Tullner (CDU) in einer Pressemitteilung vom 6. April nun ein, dass der Erlass, auf dessen Grundlage die Pflichttests durchgeführt werden sollen, noch gar nicht vorliegt. Eine Aufnahme dieser Regelung in die Corona-Eindämmungsverordnung soll dann erst am 19. April erfolgen.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Landtagsfraktion: „Noch bevor die neue Corona-Eindämmungsverordnung erlassen wurde und noch bevor ein entsprechender Erlass für die Schulen existiert, verkündet Minister Tullner eine Testpflicht, für die noch gar keine Rechtsgrundlage besteht. Hektischer und planloser geht es wohl kaum!
Ganz abgesehen davon, dass diese allgemeine Testpflicht an Schulen in jeder Hinsicht unverhältnismäßig ist, fragt sich: Hätte im Sinne eines rechtsstaatlichen sauberen und geordneten Vorgehens nicht zuerst die Verordnung erlassen, dann der Erlass für die Schulen veröffentlicht und dann die Pflicht verkündet werden sollen?
Minister Tullner macht den dritten Schritt vor dem ersten. Er verbreitet Panik und Aktionismus, verkündet frei heraus eine allgemeine Testpflicht und verfährt nach der Maxime ‚Was nicht passt, wird passend gemacht‘. Die AfD-Fraktion wird die Rechtsgrundlagen, sobald sie veröffentlicht sind, genau prüfen. Wir raten allen Eltern, deren Kinder der Schule verwiesen werden sollen, weil sie sich nicht testen lassen wollen, sich die Rechtsgrundlage für dieses Handeln nennen zu lassen und den Vorfall der AfD-Fraktion zu melden. Die AfD-Fraktion steht fest an der Seite der Eltern, die ihre Kinder nicht diesen unsinnigen Testungen unterwerfen wollen.“