Tillschneider: Mit der Testpflicht geht die Regierung zu weit – AfD wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!
Nach der vor Ostern erfolgten Ankündigung hat Bildungsminister Marco Tullner (CDU) nunmehr am Abend des 8. April 2021 einen Rundbrief an die Schulleiter des Landes Sachsen-Anhalt gerichtet. Danach ist ab 12. April 2021 eine negative Testung Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule. Entsprechende Regelungen sollen zukünftig bei Aktualisierung in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verankert werden.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Landtagsfraktion:
„Mit der Testpflicht geht die Regierung zu weit. Dieses Verhalten ist übergriffig, ein Angriff auf Grundrechte und Bildungschancen. Immer mehr Eltern wollen das nicht. Bei der AfD-Fraktion hat sich eine Vielzahl von Betroffenen gemeldet, die Klage erheben wollen. Die AfD-Abgeordneten im Landtag unterstützen sie. Als Fraktion werden wir ebenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Handeln der Landesregierung zu überprüfen, bis hin zum Verfassungsgericht.
Statt mit geprüften Rechtsgrundlagen verordnet Tullner mal eben so durch einen Rundbrief an die Schulleiter, Testpflicht oder Schulverbot für diejenigen, die sich nicht zwanghaft Testungen im Mund- und Rachenraum unterziehen wollen. Testungen im Mund- und teils auch im Rachenraum stellen erhebliche körperliche Eingriffe dar, deren fachgerechte Anwendung bei einer Selbstvornahme von Kindern ebenso wenig gewährleistet ist wie bei der Durchführung durch pädagogisches Personal.
Das Vorhaben widerspricht allen Studien, die zeigen, dass Beschränkungen im Schulbereich wegen der geringeren Corona-Anfälligkeit von Kindern und Jugendlichen nicht zum epidemiologischen Schutz beitragen. Ich warne vor Chaos in den Schulen. Morgendliches Massentesten kann keine Lösung sein.“
Nein zum Corona-Testzwang an Schulen – Handlungsanleitung für Eltern