Am 1. September 2021 endet die Übergangsfrist nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz von 2019. Ab diesem Stichtag verstoßen Besitzer von Magazinen für Langwaffen von über 10 Schuss ohne eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen des Bundeskriminalamts gegen das Waffengesetz. Bei Kurzwaffen liegt die Grenze der nun noch legalen Magazinkapazität bei 20 Schuss. Diese Regelung reiht sich in die Kette von Verschärfungen des Waffenrechts der vergangenen Jahre ein. Die Bundesregierung beruft sich auf die Notwendigkeit einer EU-Richtlinie von 2017, die alternativlos sei.
Dass auch ein sehr viel entspannterer Umgang mit dem bewaffneten Bürger möglich ist, beweist dagegen der EU-Nachbar Tschechien. Eine Ergänzung der Grundrechtecharta der Republik Tschechien hat das Recht auf Selbstverteidigung und Nothilfe mit Waffen zum Grundrecht erhoben. Ein besonderes „Bedürfnis“ für waffenrechtliche Erlaubnisse, wie in Deutschland, war auch davor dort nicht erforderlich.
Hierzu nimmt der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Innenausschuss des Landtags, Florian Schröder, wie folgt Stellung: „Traditionell sind strenge Waffengesetze ein Merkmal von Diktaturen und Feudalstaaten und ein Misstrauensvotum der Obrigkeit gegen ihre Untertanen. Das passt nicht zu Demokratien. Die Salamitaktik der Verschärfungen muss ein Ende haben.“
Die EU-Richtlinie von 2017, deren Folge das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist, entstand unter dem Eindruck islamistischer Massaker mit Schusswaffen in Frankreich und Belgien. „Ein falscher und hilfloser Ansatz“, meint dazu der Abgeordnete Schröder: „Stattdessen hätten sich alle Sicherheitsbehörden Europas auf die Überwachung der islamischen Parallelgesellschaften konzentrieren müssen. Legalwaffenbesitzer sind bereits heute die am stärksten behördlich überwachte Personengruppe und keine Gefährder. Zu vorbeugenden Maßnahmen gegen Islamisten fehlt der etablierten Politik hingegen der Mut.“