Nachdem die Landesregierung am Dienstag die Anwendung des „2G-Optionsmodells“ u. a. für die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen beschlossen hat, wird die AfD-Fraktion hierzu eine Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beantragen. Die Umsetzung der 2G-Regel beschränkt den Zutritt zu Teilen des öffentlichen Lebens auf geimpfte und genesene Personen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Siegmund, erklärt dazu: „Wir werden schnellstmöglich auf einen Termin zur Konstituierung des Ausschusses hinarbeiten, um eine zeitnahe Sondersitzung zu ermöglichen. Wir wollen von der zuständigen Ministerin Grimm-Benne exakt wissen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Einführung der 2G-Regel beruht, die immerhin eine erhebliche Benachteiligung von getesteten bzw. gesunden Personen zur Folge hat. Es gibt viele offene Fragen zum Nutzen und der Notwendigkeit dieser restriktiven Zulassungsbeschränkungen, welche angesichts ihrer gravierenden Konsequenzen geklärt werden müssen.
Die individuelle Impfentscheidung jedes Einzelnen darf nicht durch staatliche Maßnahmen konterkariert werden, dafür werden wir als AfD-Fraktion weiterhin parlamentarisch kämpfen. Unser Ziel ist es, dass diese Regel schnellstmöglich zurückgenommen und die unnötige Spaltung unserer Gesellschaft beendet wird.“