Wie die Volksstimme am 25. September 2021 berichtete, plant die neu gewählte schwarz-rot-gelbe Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt im kommenden Dezember einen Nachtragshaushalt mit einer Neuschuldenaufnahme über 1,86 Mrd. Euro auf den Weg zu bringen. Davon sollen 1,5 Mrd. Euro in ein schuldenfinanziertes Sondervermögen nach dem Vorbild der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen zur Umgehung der Schuldenbremse fließen. Die hessische AfD-Fraktion klagt dagegen.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dr. Jan Moldenhauer: „Die neue Landesregierung beginnt so, wie die Kenia-Koalition endete – und zwar mit Ausgabenwünschen, die weit oberhalb der Einnahmen liegen. Anstatt die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und überflüssige Ausgaben im Landeshaushalt zu kürzen, überbieten sich die Ressorts wie in den vergangenen Jahren mit immer neuen Ausgabenwünschen.
Das Sondervermögen soll zwar angeblich für Investitionen genutzt werden, tatsächlich ist aber zu befürchten, dass das Geld in erster Linie für die Kompensation der Lockdown-bedingten Steuerausfälle herangezogen wird. Mit dem Sondervermögen wird aber nicht nur die Schuldenbremse ausgehebelt, sondern auch ein rechtlich äußerst fragwürdiger Schattenhaushalt geschaffen. Die AfD-Fraktion behält sich vor, nach einer rechtlichen Prüfung des Sachverhalts Klage gegen das Sondervermögen zu erheben.“