Seit 15.11. fordert die Landesregierung als Voraussetzung zur Unterrichtsteilnahme die Durchführung von Tests an den Schulen. Den Eltern wird dafür eine Einverständniserklärung abverlangt. Andernfalls wird das Kind nicht zum Unterricht zugelassen, was wiederum als Verletzung der Schulpflicht geahndet werden kann. In fünf Punkten geben wir Ihnen Hinweise, mit welchen Mitteln Sie sich dieser Erpressung erwehren können. Die Handlungsanleitung und weitere Informationen finden Sie hier.