Die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt hat in der gestrigen Ausschusssitzung für Inneres und Sport im Rahmen eines Selbstbefassungsantrags Fragen an die Landesregierung gestellt. Dieser wurde jedoch auf die Sitzung am kommenden Donnerstag vertagt. Anlass für den Antrag sind die neuen 2G-Regelungen („genesen und geimpft“) des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) in Sachsen-Anhalt und variierende 3G-Regelungen in den Kommunen für den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr.
Das IBK hat Anfang November den Lehrgangsbetrieb auf 2G-Regelung umgestellt und sperrt damit alle Lehrgangsteilnehmer aus, die nicht geimpft sind. Daniel Roi, Sprecher für Zivil- und Katastrophenschutz der AfD-Landtagsfraktion sagt dazu: „Das hat negativen Einfluss auf die Ausbildung von Führungskräften in der Fläche. Zudem haben einzelne Kommunen nunmehr damit begonnen, verpflichtend 3G auch im Einsatzdienst einzuführen. Dies geschieht mit unübersehbaren Folgen, da in der Fläche völlig unterschiedliche Impfquoten vorhanden sind und im Ernstfall wichtiges Personal nicht zur Verfügung stehen könnte.“
Roi ist selbst seit mehr als 20 Jahren aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr in Bitterfeld-Wolfen im Einsatz. Seine persönliche Einschätzung zu den Maßnahmen: „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass 3G im Einsatzdienst nicht umsetzbar ist, weil zum Zeitpunkt des Alarms niemand so schnell kontrollieren kann. Eine solche Regelung gefährdet die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und damit die Sicherheit der Bürger. Darum muss die Landesregierung die Fragen zur Gewährleistung der Rettungseinsätze so schnell wie möglich beantworten.“
Die Landesregierung soll dem Innenausschuss umgehend zu folgenden Fragen berichten:
- Müssen Kommunen aktuell zwingend 3G für den Einsatzdienst umsetzen?
- Gibt es Empfehlungen oder einen Erlass zu 3G oder 2G bei den Feuerwehren?
- Wie viele Kommunen haben 3G beim Einsatzdienst bereits eingeführt?
- Wer kontrolliert die 3G vor Einsätzen und wie wird kontrolliert?
- Ist eine Abfrage des Impfstatus der Feuerwehrkameraden durch die Kommune rechtlich möglich?
- Wie viele Absagen von Lehrgängen gab es nach Einführung der 2G-Regel am IBK?