Der Bundestag hat heute für das Personal im Gesundheitswesen eine Impfpflicht beschlossen. Laut Gesetzesentwurf gehören dazu Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen, in denen behinderte Menschen betreut werden. Ebenso gilt diese Regelung für Arztpraxen, Tagesklinikern, Rettungsdienste und sozialpädagogische Zentren. Wer also künftig dort seinem Beruf nachgehen möchte, braucht bis zum 15. März 2022 eine vollständige Impfung oder muss nachweislich genesen sein. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen ein Attest vorliegt.
Ulrich Siegmund, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landesfraktion in Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Eine Impfpflicht zu beschließen, grenzt an grober Fahrlässigkeit. Die neuen Impfstoffe halten nicht das, was sie versprechen. Geimpfte können aufgrund von Therapieversagen weiter andere Menschen anstecken, die Nebenwirkungen sind höher als bei allen anderen Impfungen, die wir jemals hatten. Und aufgrund der bedingten Zulassung wissen wir kaum etwas über Langzeitwirkungen. Es ist daher auch kein Zufall, dass insbesondere medizinisches Personal häufig eine mRNA-Impfung ablehnt. Und als Konsequenz wird sich der bereits bestehende Pflegenotstand weiter massiv verschärfen. Wir werden mit allen Mitteln versuchen, diese Drangsal von den Menschen abzuwenden. Noch nie hat eine Bundesregierung in so kurzer Zeit ihre Versprechen gebrochen. Was gestern noch als Verschwörungstheorie galt, ist schon heute Realität.“