Der bereits in den Medien gebräuchliche „Staßfurter Staub“ ist wieder da. Bereits im Jahre 2015 verursachte eine nicht näher bekannte Substanz zahlreiche Schäden auf
den verschiedensten Oberflächen. Ein Urheber bzw. Verursacher konnte durch die Behörden nicht ermittelt werden, sodass betroffene Bürger keinerlei Schadenersatz für ihr beschädigtes Eigentum erhalten konnten. Ein weiteres Aussitzen der vorherrschenden Emissionsbelästigungen durch die zuständigen Behörden kann im Sinne der betroffenen Bürger nicht weiter hingenommen werden.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 7/6680