Die Demokratie‐ und Freiheitsbewegung der sogenannten Corona‐Proteste wird von einem Querschnitt der Gesamtbevölkerung getragen und ist damit als ein Anliegen der Gesellschaft zu betrachten. Die Regierung soll den Dialog mit den protestierenden Bürgern suchen. Eine Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit, um unliebsame Oppositionelle mundtot zu machen, darf es nicht geben. Die Polizei soll angehalten werden, sich dem friedlichen Protest nicht in den Weg zu stellen und für dessen Sicherheit Sorge zu tragen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Lt-Drs. 8/611